ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MICROSOFT-SOFTWARE WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Microsoft-Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und Microsoft Corporation für das oben genannte Microsoft-Software-Produkt. Das Software-Produkt umfaßt Computer-Software und "online" oder elektronische Dokumentation sowie möglicherweise dazugehörige Medien und gedruckte Materialien (soweit vorhanden) (SOFTWARE-PRODUKT oder SOFTWARE). Indem Sie das SOFTWARE-PRODUKT installieren, kopieren oder anderweitig verwenden, stimmen Sie den Bestimmungen dieses EULAs zu. Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWARE-PRODUKT zu verwenden. Das SOFTWARE-PRODUKT wird sowohl durch das Urheberrecht und internationale Urheberrechtsbestimmungen als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWARE-PRODUKT wird nicht verkauft, sondern lizenziert. 1. LIZENZEINRÄUMUNG. Dieser EULA räumt Ihnen die folgenden Rechte ein: Benutzen und Kopieren. Microsoft räumt Ihnen das Recht ein, Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS nur im Zusammenhang mit einer gültigen lizenzierten Kopie von Microsoft-Betriebssystemprodukten (z.B. Windows(r) 95) zu verwenden. Sie sind berechtigt, Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS auf allen Computern, für die Sie Microsoft-Betriebssystemprodukte lizenziert haben, zu verwenden. Sie sind außerdem berechtigt, für Sicherungs- und Archivierungszwecke Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS zu erstellen. 2. EINSCHRÄNKUNGEN. Sie sind verpflichtet, Urheberrechtshinweise auf allen Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS anzubringen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS an Dritte weiterzugeben. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWARE-PRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn und nur insoweit, wie dies ungeachtet dieser Beschränkung durch das anwendbare Recht ausdrücklich gestattet wird. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWARE-PRODUKT zu vermieten oder zu verleasen. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA auf Dauer zu übertragen. Dieses Recht haben Sie jedoch nur, wenn die Übertragung im Zusammenhang mit einer Übertragung auf Dauer Ihrer gültigen lizenzierten Kopie(n) von Microsoft-Betriebssystemprodukten erfolgt. 3. KÜNDIGUNG. Ihre Rechte aus diesem EULA erlöschen mit der Kündigung Ihres EULAs zum Microsoft-Betriebssystem. Unbeschadet sonstiger Rechte ist Microsoft berechtigt, dieses EULA zu kündigen, wenn Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs verstoßen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des SOFTWARE-PRODUKTS zu vernichten. 4. URHEBERRECHT. Das Eigentum und Urheberrechte am SOFTWARE-PRODUKT und jeder Kopie davon liegen bei Microsoft oder dessen Lieferanten. 5. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Hiermit stimmen Sie zu, daß Sie dieses SOFTWARE-PRODUKT nicht in ein Land, an eine Person, eine juristische Person oder einen Endbenutzer, der/die/das den durch die Vereinigten Staaten von Amerika verhängten Ausfuhrbeschränkungen unterliegt, exportieren oder reexportieren werden. Ausfuhrbeschränkungen gelten zu diesem Zeitpunkt für Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Syrien und die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro, Gebiete unter dem Schutz der UN und Gebiete der Republik Bosnien und Herzegowina unter der Kontrolle der bosnischen Serben), sind aber nicht notwendigerweise auf diese Länder beschränkt. Sie geben hiermit die Gewähr und erklären, daß weder das US-amerikanische Amt für Exportgenehmigungen noch eine andere Bundesbehörde Ihre Exportgenehmigung ausgesetzt, widerrufen oder abgelehnt hat. 6. KEINE GEWÄHRLEISTUNG. JEDE VERWENDUNG DES SOFTWARE-PRODUKTS ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. DAS SOFTWARE-PRODUKT IST NUR FÜR DIE VERWENDUNG MIT MICROSOFT-BETRIEBSSYSTEMPRODUKTEN VORGESEHEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG LEHNEN MICROSOFT UND DESSEN LIEFERANTEN JEDE GEWÄHRLEISTUNG UND SONSTIGE BEDINGUNGEN, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF, JEDE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF TAUGLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG, AB. 7. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG KÖNNEN MICROSOFT ODER DESSEN LIEFERANTEN AUF KEINEN FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN GLEICH WELCHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDERER MATERIELLER VERLUSTE) HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE DURCH DIE VERWENDUNG BZW. DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES SOFTWARE-PRODUKTS ENTSTANDEN SIND. DIES GILT AUCH DANN, WENN MICROSOFT ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DA MANCHE STAATEN UND RECHTSORDNUNGEN EINEN AUSSCHLUSS BEI ODER EINE BESCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT GESTATTEN, GILT DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT IN JEDEM FALL. 8. VERSCHIEDENES. Für dieses EULA gelten die Gesetze des Staates Washington, USA.